
Fischereiverein Brennberg e.V.
1978

Bestimmungen
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Die Bestimmungen des Fischereigesetzes sind genau einzuhalten.
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Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar.
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Fische dürfen nur für den Eigenbedarf verwendet werden.
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Gewinnsüchtiges Fischen ist untersagt.
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Jugendliche unter 18 Jahren (ohne Fischerprüfung) dürfen nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers fischen.
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Für entstandene Flurschäden haftet der Schädiger.
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Für Unfälle wird nicht gehaftet.
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Angelplatz und Ufer sind sauber zu halten. Eingeweide und Schuppen sind mitzunehmen oder zu vergraben.
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Untermaßige Fische müssen unter Beachtung der waidgerechten Vorschriften sofort zurückgesetzt werden.
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Bei Verstößen gegen die Bestimmungen wird der Erlaubnisscheinentschädigungslos eingezogen. Bei groben Verstößen erfolgt Strafanzeige.
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Jugendfischer mit Jahreskarte für Jugendliche dürfen nur mit einer Handangel fischen.
Fangbeschränkung (pro Tag)
1 Raubfisch oder 2 Friedfische
Weißfische unbeschränkt
1 Forelle
Schonzeiten und Schonmaße:
Es gelten die aktuell gültigen gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße. Des weiteren ist die Schonzeit des Hechtes bis zum 30.04. verlängert.