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Bestimmungen

  1. Die Bestimmungen des Fischereigesetzes sind genau einzuhalten.

  2. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar.

  3. Fische dürfen nur für den Eigenbedarf verwendet werden.

  4. Gewinnsüchtiges Fischen ist untersagt.

  5. Jugendliche unter 18 Jahren (ohne Fischerprüfung) dürfen nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers fischen.

  6. Für entstandene Flurschäden haftet der Schädiger.

  7. Für Unfälle wird nicht gehaftet.

  8. Angelplatz und Ufer sind sauber zu halten. Eingeweide und Schuppen sind mitzunehmen oder zu vergraben.

  9. Untermaßige Fische müssen unter Beachtung der waidgerechten Vorschriften sofort zurückgesetzt werden.

  10. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen wird der Erlaubnisscheinentschädigungslos eingezogen. Bei groben Verstößen erfolgt Strafanzeige.

  11. Jugendfischer mit Jahreskarte für Jugendliche dürfen nur mit einer Handangel fischen.

Fangbeschränkung (pro Tag)

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1 Raubfisch oder 2 Friedfische

Weißfische unbeschränkt

1 Forelle

Schonzeiten und Schonmaße:

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Es gelten die aktuell gültigen gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße. Des weiteren ist die Schonzeit des Hechtes bis zum 30.04. verlängert.

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